Was Elektroautos im Kanton Appenzell Ausserrhoden an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
Appenzell Ausserrhoden besteuert alle Personenwagen gleich nach dem Gesamtgewicht, unabhängig vom Antrieb. Für Elektroautos gibt es weder eine Befreiung noch einen Rabatt. Wegen des Batteriegewichts zahlen sie oft etwas mehr als ein vergleichbarer Verbrenner.
Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis (Feld 33): CHF 142 bis 500 kg, für die folgenden 1000 kg CHF 2.85 je weitere angebrochene 10 kg, darüber CHF 3.35 je weitere angebrochene 10 kg (Verordnung zum EG SVG, bGS 761.111, Art. 3). Die Steuer wird für die Dauer der Zulassung (Anzahl Tage) erhoben.
Die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Strassenverkehrsgesetz (bGS 761.111, Stand 12.6.2017) enthält für Personenwagen nur den Gewichtstarif nach Art. 3 Abs. 1; Ermässigungen nach Art. 3 Abs. 2 gibt es nur für Motorkarren, Anhänger, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsmotorwagen. Für Elektroautos besteht weder eine Befreiung noch ein Rabatt noch ein Sondertarif. Das Strassenverkehrsamt nennt als Berechnungsgrundlagen nur Zulassungsdauer und Gesamtgewicht.
Gleich wie alle Personenwagen: Besteuerung nach Gesamtgewicht, keine Ermässigung.
Wie viel du mit einem Elektroauto insgesamt sparst, rechnet der Auto-Check mit deinen eigenen Annahmen durch.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.