Was Elektroautos im Kanton Graubünden an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
2026 erhalten reine Elektroautos in Graubünden noch 80 % Ermässigung auf eine gewichtsbasierte Steuer. Ein Elektroauto mit 2'000 kg Gesamtgewicht zahlt CHF 90.10 pro Jahr, Verbrenner zahlen nach Hubraum. Ab 1. Januar 2027 gilt ein neues System nach Gewicht und Leistung mit tieferen, bis Ende 2034 befristeten Rabatten für Elektroautos. Die endgültige Höhe ist noch nicht gesichert: Die Regierung schlug 50 % und später 25 % vor, Medien berichten von 60 %.
Bis Ende 2026: Personenwagen mit Verbrennungsmotor nach Hubraum, Elektrofahrzeuge nach Gesamtgewicht (eigene Steuertabelle des Strassenverkehrsamts), Höchstbetrag CHF 3’000 (Hubraum) bzw. CHF 5’000 (Gewicht) pro Jahr (Art. 10 EGzSVG). Ab 1.1.2027: Personenwagen nach Gesamtgewicht und Normleistung (Totalrevision des EGzSVG). Der Regierungsvorschlag sah CHF 0.201 pro kg sowie progressive Leistungsansätze von CHF 1.10 (bis 90 kW), 1.65 (über 90 bis 180 kW) und 2.20 (über 180 kW) pro kW vor. Die definitiv beschlossenen Ansätze sind noch nicht veröffentlicht.
Geltendes Recht (2026): Die Verkehrssteuer wird von Amtes wegen um 80 % ermässigt für leichte Motorfahrzeuge mit höchstens 90 g CO2/km (WLTP), um 60 % für solche mit höchstens 100 g/km (Art. 15 RVzEGzSVG). Reine Elektroautos erhalten damit 80 %. Die Steuertabelle für Elektrofahrzeuge enthält diesen Rabatt bereits, ein Elektroauto mit 2'000 kg Gesamtgewicht zahlt CHF 90.10 pro Jahr. Laut Regierung gilt die Ermässigung in der Praxis unbefristet, bis das Fahrzeug ausser Verkehr gesetzt wird. Neues Recht ab 1.1.2027: Der Grosse Rat hat die Totalrevision des EGzSVG am 22. April 2026 verabschiedet. Die Ermässigungen für emissionsfreie Fahrzeuge werden deutlich gesenkt und Ende 2034 abgeschafft. Die Regierung hatte 50 % für 2027 bis 2030 und 25 % für 2031 bis 2034 beantragt. Laut Medienberichten über den Ratsentscheid beträgt die Ermässigung bis 2034 noch bis zu 60 %. Der definitive Gesetzestext ist noch nicht in der Erlasssammlung veröffentlicht. Nach dem Regierungsvorschlag fallen die bisherigen Ermässigungen von 60 bis 80 % mit dem Inkrafttreten für alle Fahrzeuge weg, auch für bereits zugelassene, eine Besitzstandsgarantie ist nicht vorgesehen.
2026: Plug-in-Hybride erhalten die Ermässigung von 80 % bzw. 60 %, wenn ihr CO2-Ausstoss höchstens 90 bzw. 100 g/km (WLTP) beträgt (Art. 15 RVzEGzSVG). Ab 2027 hatte die Regierung für Plug-in-Hybride 25 % für 2027 bis 2030 und danach keine Ermässigung mehr vorgeschlagen. Laut Medienberichten erhalten Hybride nach dem Ratsentscheid höchstens 30 %. Der definitive Wert ist noch nicht amtlich publiziert.
Ab 1. Januar 2027 gilt die totalrevidierte Verkehrssteuer (Grossratsbeschluss vom 22. April 2026, laut Medien 90 zu 25 Stimmen): Besteuerung nach Gesamtgewicht und Normleistung statt Hubraum, keine Übergangsfrist und stark reduzierte, bis 31. Dezember 2034 befristete Ermässigungen für Elektro- und Plug-in-Fahrzeuge. Danach erhalten Elektroautos keine Ermässigung mehr, sofern das Gesetz nicht erneut geändert wird.
Elektrofahrzeug mit 2'000 kg Gesamtgewicht, Steuerjahr 2026 (80 % Ermässigung bereits berücksichtigt); gilt nur bis Ende 2026: CHF 90 pro Jahr (Quelle)
Die vom Grossen Rat am 22.4.2026 definitiv beschlossenen Ermässigungs- und Steuersätze ab 2027 sind bisher nur über Medien belegt (nau.ch, Engadiner Post, Südostschweiz); in gr-lex liegt noch keine neue Fassung vor. Die Medien berichten von höchstens 60 % für emissionsfreie Fahrzeuge bis 2034 und höchstens 30 % für Hybride; die Regierungsbotschaft sah 50 %/25 % bzw. 25 % für PHEV vor. Unklar ist, ob die 60 % für die ganze Periode 2027 bis 2034 gelten oder gestaffelt sind. Ebenfalls offen sind, ob das fakultative Referendum ergriffen wurde, wann die Regierung die Änderung in Kraft setzt und ob der Grosse Rat die Übergangsregelung (kein Besitzstand) geändert hat. Die Steuertabelle für Elektroautos beginnt bei 2'000 kg; die Steuer für leichtere Elektroautos ist nicht dokumentiert.
Wie viel du mit einem Elektroauto insgesamt sparst, rechnet der Auto-Check mit deinen eigenen Annahmen durch.
Stand: April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.