Was Elektroautos im Kanton Nidwalden an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
In Nidwalden zahlen Elektroautos dauerhaft nur 25 % der gewichtsbasierten Normalsteuer. Erfüllen sie bei der ersten Inverkehrsetzung die beste Effizienzkategorie, sind sie die ersten 36 Monate ganz steuerfrei. Verbrenner zahlen die volle hubraumbasierte Steuer.
Hubraum bei Personenwagen mit Verbrennungsmotor (CHF 160 bis 800 ccm, plus CHF 15 je weitere 100 ccm bis 2500 ccm, CHF 18 bis 4000 ccm, CHF 21 darüber); Gesamtgewicht bei allen übrigen Fahrzeugen, also auch bei Elektroautos (CHF 200 bis 1000 kg, plus CHF 12 je 100 kg bis 2500 kg, CHF 10 je 100 kg bis 16'000 kg).
Elektroautos haben keinen Hubraum und werden deshalb nach dem Gesamtgewicht besteuert (Art. 7 und Anhang A1-3 des Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern, NG 651.3). Nach Anhang A1-4 Ziff. 2 wird die Steuer für Fahrzeuge mit Erdgas, Biogas oder einem Alternativantrieb (Elektroantrieb) auf 25 % der Normalsteuer ermässigt, ohne zeitliche Begrenzung. Zusätzlich sind Fahrzeuge, die bei der ersten Inverkehrsetzung der besten Effizienzkategorie der Energieetikette zugeordnet sind, während 36 Monaten ganz von der Verkehrssteuer befreit (Art. 3 Abs. 1). Diese Frist kann weder unterbrochen noch verlängert werden (Art. 3 Abs. 3). Bei Wechselschildern gilt die Befreiung nur, wenn alle Fahrzeuge darunter fallen (Art. 4 Abs. 3).
Fahrzeuge mit Hybridantrieb zahlen dauerhaft 50 % der Normalsteuer (Anhang A1-4 Ziff. 1). Erfüllen sie bei der ersten Inverkehrsetzung die beste Effizienzkategorie, gilt die 36-monatige Befreiung nach Art. 3 ebenfalls. Plug-in-Hybride werden nicht gesondert erwähnt.
Am 29. November 2023 hat der Landrat mit 31 zu 21 Stimmen die Motion Amstad/Blättler "für gerechte Verkehrssteuern" gutgeheissen. Sie verlangt, die befristete Steuerbefreiung für Fahrzeuge der besten Effizienzkategorie abzuschaffen. Der Regierungsrat hat bisher erst eine Auslegeordnung erstellt (RRB Nr. 407 vom 24. Juni 2025). Auf Antrag der Aufsichtskommission wurde die Frist zur Erfüllung am 24. September 2025 bis zum 28. November 2026 verlängert. Ein Gesetzesentwurf war bis Oktober 2026 nicht veröffentlicht.
Ob Plug-in-Hybride als "Hybridantrieb" (50 %) eingestuft werden, ist nicht ausdrücklich belegt. Nicht geklärt ist auch, ob die 36-monatige Befreiung für alle Elektroautos gilt: Sie hängt von der besten Effizienzkategorie der Energieetikette bei der ersten Inverkehrsetzung ab, und seit den BFE-Revisionen sind nicht mehr alle Elektroautos in Kategorie A.
Wie viel du mit einem Elektroauto insgesamt sparst, rechnet der Auto-Check mit deinen eigenen Annahmen durch.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.