Was Elektroautos im Kanton Luzern an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
Seit 1.1.2025 berechnet Luzern die Verkehrssteuer nach Gesamtgewicht und Leistung. Reine Elektro- und Wasserstoffautos erhalten dauerhaft 20 % Abzug. Erfüllt das Auto Energieetikette A oder B und liegt sein CO2-Ausstoss unter der Hälfte des Bundes-Zielwerts (was praktisch nur rein elektrische Autos schaffen), wird die Steuer im Zulassungsjahr und in den vier Folgejahren zusätzlich um 80 % reduziert.
Personenwagen: CHF 0.139 pro kg Gesamtgewicht, zusätzlich CHF 0.810 pro kW für die ersten 75 kW, CHF 1.215 pro kW für die nächsten 75 kW und CHF 1.620 für jedes weitere kW (§ 13 Gesetz über die Verkehrsabgaben, SRL 776, in Kraft seit 1.1.2025). Malus von 15 % für Euro 3 oder schlechter bzw. bei CO2 mindestens doppelt so hoch wie der Bundes-Zielwert.
Zur Kompensation von Mehrgewicht und Mehrleistung erhalten alle rein elektrischen (batterie- oder wasserstoffelektrischen) Personenwagen dauerhaft einen Abzug von 20 % auf die jährliche Verkehrssteuer (§ 13 Abs. 2 SRL 776, Satz festgelegt in § 4g der Verordnung SRL 777). Zusätzlich wird die Steuer für das Jahr der ersten Inverkehrsetzung und die vier folgenden Jahre um 80 % reduziert, wenn das Auto bei der ersten Inverkehrsetzung der Energieetikette-Kategorie A oder B angehört und sein CO2-Wert unter der Hälfte des aktuellen Bundes-Zielwerts liegt (Neuzulassungen ab 1.1.2025: unter 46,8 g CO2/km WLTP; bis 31.12.2024: unter 59 g/km) (§ 4a SRL 777). Elektroautos mit schlechterer Energieetikette als B erhalten nur den 20-%-Abzug. Der Halter muss den Nachweis erbringen.
Plug-in-Hybride erhalten den 20-%-Abzug nicht (nur rein elektrische Fahrzeuge). Den 80-%-Bonus können sie theoretisch erhalten, der Kanton hält es aber für wenig wahrscheinlich, dass sie Energieetikette A/B und weniger als 46,8 g CO2/km (WLTP) gleichzeitig erfüllen.
Für Personenwagen ist nichts beschlossen. Eine am 28.4.2026 beschlossene Verordnungsänderung (in Kraft ab 1.1.2027) betrifft nur Motorräder, Klein- und dreirädrige Fahrzeuge, nicht die Regeln für Elektroautos.
Nicht abschliessend geklärt ist, ob der 80-%-Bonus auf die Steuer nach dem 20-%-Abzug oder auf die Bruttosteuer angewendet wird. Ob ein bestimmtes Elektroauto-Modell auf der Energieetikette mit A oder B eingestuft ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Wie viel du mit einem Elektroauto insgesamt sparst, rechnet der Auto-Check mit deinen eigenen Annahmen durch.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.