Was Elektroautos im Kanton Jura an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
Im Jura wird die Steuer seit Juli 2024 nach Gesamtgewicht, Leistung und CO2-Ausstoss berechnet. Elektroautos zahlen den CO2-Teil nicht und erhalten bis 30. Juni 2027 zusätzlich 20 % Rabatt; danach läuft dieser Rabatt nach heutigem Recht aus. Gewicht und Leistung bezahlen sie wie ein Verbrenner.
Kombination aus Gesamtgewicht, Leistung und CO2: T = (P x A) + (kW x B) + (g CO2/km x C), jeweils progressiv in Stufen. Gewicht: CHF 0.075 pro kg bis 1200 kg, CHF 0.280 pro kg von 1201 bis 1800 kg, CHF 0.290 pro kg darüber. Leistung: CHF 0.10 pro kW bis 52 kW, 0.20 bis 75 kW, 0.28 bis 111 kW, 0.32 bis 162 kW, 0.34 darüber. CO2: CHF 0.45 pro g bis 118 g, 1.35 bis 149 g, 1.80 bis 193 g, 2.25 darüber. Höchstbetrag CHF 1’015 pro Jahr.
Personenwagen mit 100 % elektrischem Antrieb erhalten eine Reduktion von 20 % auf den Steuerbetrag. Die Reduktion gilt für die ersten drei Jahre nach Einführung des neuen Systems, vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2027 (Dekret über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge und Schiffe, RSJU 741.611, in Kraft seit 6. März 2024). Da Elektroautos 0 g CO2 ausstossen, fällt der CO2-Teil der Formel weg; Gewicht und Leistung werden normal besteuert. Ein schweres, leistungsstarkes Elektroauto zahlt deshalb einen spürbaren Betrag.
Für Plug-in-Hybride als Personenwagen ist keine eigene Ermässigung vorgesehen. Sie zahlen die normale Formel inklusive CO2-Teil nach ihrem Normwert (Erstzulassung ab 1.1.2021: WLTP-Wert laut Fahrzeugausweis, davor NEDC-Wert plus 23 g/km).
Die 20-%-Reduktion für Elektroautos endet am 30. Juni 2027. Eine Verlängerung oder Nachfolgeregel ist nicht bekannt; ohne Änderung zahlen Elektroautos danach die volle Steuer nach Gewicht und Leistung (ohne CO2-Teil).
Offen ist, ob die 20-%-Reduktion über den 30.6.2027 hinaus verlängert wird. Dass Plug-in-Hybride keine Ermässigung erhalten, ist aus dem Fehlen einer entsprechenden Regel abgeleitet und nicht ausdrücklich bestätigt.
Wie viel du mit einem Elektroauto insgesamt sparst, rechnet der Auto-Check mit deinen eigenen Annahmen durch.
Stand: Juli 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.