Was Elektroautos im Kanton Uri an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
In Uri wird die Strassenverkehrssteuer nach dem Gesamtgewicht berechnet. Batterieangetriebene Autos (Elektro, Wasserstoff) zahlen dauerhaft nur zwei Drittel der normalen Steuer, also einen Drittel weniger als ein gleich schwerer Verbrenner. Am 29. November 2026 stimmt Uri über eine Erhöhung der Steuersätze ab; die Ermässigung für E-Autos bliebe bestehen.
Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis (aufgerundet auf 10 kg). Personenwagen: bis 1500 kg CHF 1.80 je 10 kg, bis 2000 kg CHF 2.00 je 10 kg, über 2000 kg CHF 2.20 je 10 kg, jeweils auf das ganze Gewicht; Mindeststeuer CHF 50; Beträge auf ganze Franken aufgerundet (Verordnung über die Strassenverkehrssteuern, RB 50.1413).
Die Normalsteuer wird auf zwei Drittel ermässigt für batterieangetriebene Fahrzeuge und solche, die diesen gleichzustellen sind (Art. 1 Abs. 3 Bst. a RB 50.1413). Das Amt für Strassen- und Schiffsverkehr nennt dazu Elektro- und Wasserstofffahrzeuge. Die Ermässigung ist nicht befristet; die Mindeststeuer von CHF 50 bleibt bestehen. Es gibt keine weiteren Rabatte nach Energieeffizienz oder CO2.
Für Plug-in-Hybride sieht die Verordnung keine Ermässigung vor; sie werden nach dem normalen Gewichtstarif besteuert.
Der Landrat hat am 27. August 2025 im Rahmen des Massnahmenpakets 2024 eine Änderung der Verordnung beschlossen, die die Steuern um rund 10 % erhöht: Personenwagen neu CHF 2.00 / 2.20 / 2.50 je 10 kg (bis 1500 / bis 2000 / über 2000 kg), Mindeststeuer CHF 55. Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb würden weiterhin auf zwei Drittel ermässigt. Gegen die Änderung wurde das Referendum ergriffen; die Volksabstimmung findet am 29. November 2026 statt. Bei Annahme bestimmt der Regierungsrat das Inkrafttreten.
Battery-electric car, gross weight 2,300 kg: normal tax 230 × CHF 2.20 = CHF 506 (as returned by the official ASSV calculator spreadsheet), reduced to two thirds = CHF 337.33, rounded up to CHF 338. Under the tariff put to the vote on 29 Nov 2026 it would be CHF 384 (230 × 2.50 × 2/3, rounded up). Weight chosen as illustration, not a specific model.: CHF 338 pro Jahr (Quelle)
Offen ist, ob Plug-in-Hybride als «batterieangetriebenen Fahrzeugen gleichzustellen» gelten könnten; die Verordnung definiert das nicht, und der Hinweis des Amts nennt nur Elektro und Wasserstoff. Das Inkrafttreten der Änderung von 2025 ist im Fall einer Annahme noch nicht festgelegt.
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Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.