Was Elektroautos im Kanton Appenzell Innerrhoden an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
In Appenzell Innerrhoden zahlen Elektroautos genau gleich viel wie Verbrenner: Die Strassenverkehrssteuer richtet sich allein nach dem Gesamtgewicht, eine Ermässigung für Elektrofahrzeuge gibt es nicht. Weil Elektroautos wegen der Batterie meist schwerer sind, zahlen sie oft sogar etwas mehr als ein vergleichbarer Verbrenner.
Gesamtgewicht (Fahrzeugausweis Ziffer 33). Personenwagen: CHF 200 für die ersten 1'000 kg, danach CHF 3 für jede weiteren 10 kg. Das Gewicht wird auf die nächsten 10 kg, der Steuerbetrag auf den nächsten Franken aufgerundet. Gesetzlicher Rahmen: mindestens CHF 25, höchstens CHF 5’000 pro Jahr (Art. 4 EG SVG, Art. 13 und 15 VEG SVG).
Für Elektroautos gilt derselbe Gewichtstarif wie für alle anderen Personenwagen. Das Einführungsgesetz zum Strassenverkehrsgesetz (Art. 5) erlaubt dem Grossen Rat zwar, die Steuer für besonders umweltfreundliche Fahrzeuge per Verordnung zu ermässigen. Die geltende Verordnung (VEG SVG, Stand 20. Juni 2022) enthält aber keine solche Ermässigung. Da Elektroautos wegen der Batterie meist ein höheres Gesamtgewicht haben, fällt ihre Steuer oft höher aus als bei einem vergleichbaren Verbrenner.
Plug-in-Hybride werden ebenfalls ausschliesslich nach Gesamtgewicht besteuert, ohne Ermässigung.
Personenwagen mit 2'200 kg Gesamtgewicht (Antriebsart für die Berechnung ohne Bedeutung): CHF 560 pro Jahr (Quelle)
Nicht ausdrücklich bestätigt ist, dass für Elektroautos keine Ermässigung gilt: Die Aussage stützt sich darauf, dass die Verordnung keine vorsieht; eine Bestätigung des Strassenverkehrsamts liegt nicht vor.
Wie viel du mit einem Elektroauto insgesamt sparst, rechnet der Auto-Check mit deinen eigenen Annahmen durch.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.