Was Elektroautos im Kanton Freiburg an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
Im Kanton Freiburg werden alle Personenwagen nach Leistung (kW) besteuert, zum Beispiel CHF 869 für 201–225 kW. Elektroautos erhalten dauerhaft 30 % Ermässigung, kumulierbar mit weiteren 30 % bei Energieetikette A. Eine Revision sieht ab frühestens 1. Januar 2028 50 % Ermässigung für Elektroautos vor; dafür fällt der Etikette-A-Rabatt weg.
Leistung in kW gemäss Typengenehmigung bzw. Konformitätszertifikat für Personenwagen bis 3500 kg Gesamtgewicht, in Stufen von CHF 259 (bis 25 kW) bis CHF 1’495 (ab 351 kW), z. B. CHF 464 (76–100 kW), CHF 601 (126–150 kW), CHF 869 (201–225 kW). Tarif in Kraft seit 1. Januar 2025 (inkl. Teuerungsanpassung von 5,2 %).
Nach Art. 11 Abs. 2 der Loi sur l'imposition des véhicules automobiles et des remorques (LIVAR, RSF 635.4.1) erhalten ausschliesslich elektrisch oder mit Wasserstoff angetriebene Fahrzeuge eine Ermässigung von 30 %. Fahrzeuge mit Energieetikette A erhalten zusätzlich 30 % (Art. 11 Abs. 1). Massgebend ist die Etikette, die die Bundesbehörden für das jeweilige Steuerjahr zuteilen, sie wird also jährlich neu beurteilt. Die Ermässigungen sind kumulierbar und gelten nur für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg (Art. 11 Abs. 3). Laut OCN gilt die Antriebsermässigung während der ganzen Lebensdauer des Fahrzeugs. Wegen der Revision der Energieetikette durch das BFE wurden 2025 rund 4500 Elektrofahrzeuge aus Kategorie A herabgestuft und verloren den Etikette-A-Rabatt.
Fahrzeuge mit Hybrid- oder Gasantrieb bzw. gleichgestellter Motorisierung erhalten dauerhaft 15 % Ermässigung (Art. 11 Abs. 2), kumulierbar mit 30 % bei Energieetikette A, bis 3500 kg Gesamtgewicht. Die Revision sieht 20 % vor.
Der Staatsrat hat am 1. April 2026 ein Vorentwurf zur Änderung der LIVAR in die Vernehmlassung gegeben (bis 30. Juni 2026). Geplant sind: Elektro- und Wasserstofffahrzeuge erhalten dauerhaft 50 % statt 30 % Ermässigung, Hybrid- und Gasfahrzeuge 20 % statt 15 %, und die 30-%-Ermässigung für Energieetikette A wird gestrichen. Zudem soll die automatische Teuerungsanpassung nach Landesindex der Konsumentenpreise abgeschafft werden; Tarifanpassungen wären nur noch alle fünf Jahre auf Antrag des Staatsrats möglich. Laut OCN (1. Oktober 2026) berät der Grosse Rat die Vorlage im 1. Halbjahr 2027; frühestmögliches Inkrafttreten ist der 1. Januar 2028.
Dass Plug-in-Hybride unter "motorisation hybride ... ou assimilable" (15 %) fallen, ist aus dem Gesetzeswortlaut abgeleitet und nicht ausdrücklich bestätigt. Die Revision ist erst ein Vorentwurf; Inhalt und Termin können sich im Grossen Rat noch ändern.
Wie viel du mit einem Elektroauto insgesamt sparst, rechnet der Auto-Check mit deinen eigenen Annahmen durch.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.