Was Elektroautos im Kanton Genf an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
Seit 2025 zahlen reine Elektroautos in Genf CHF 120 Grundsteuer plus einen Zuschlag nach Leergewicht: nichts bis 1400 kg, CHF 50 bis CHF 1’400 darüber. Verbrenner und Hybride zahlen ebenfalls CHF 120, dazu aber einen Zuschlag nach CO2-Ausstoss. Da Plug-in-Hybride tiefe CO2-Werte haben, zahlen sie oft weniger als ein schweres Elektroauto; der Grosse Rat verlangt hier eine Korrektur.
Grundsteuer von CHF 120 für alle Personenwagen (bis 9 Plätze). Zuschlag für reine Elektro- und Wasserstoffautos nach Leergewicht, für Verbrenner und Hybride nach CO2-Ausstoss (CHF 0.25 pro g/km bis 120 g, bis CHF 12 pro g/km über 300 g). Rechtsgrundlage: Art. 415 des Gesetzes über die öffentlichen Abgaben (LCP, rsGE D 3 05), angenommen in der Volksabstimmung vom 3. März 2024, in Kraft seit 1.1.2025.
Für 100 % elektrische oder wasserstoffbetriebene Personenwagen gilt nach Art. 415 Abs. 1 und 2 LCP: CHF 120 Grundsteuer plus Zuschlag nach Leergewicht. Bis 1400 kg kein Zuschlag; 1401 bis 1650 kg CHF 50; 1651 bis 1750 kg CHF 100; 1751 bis 1900 kg CHF 200; 1901 bis 2100 kg CHF 400; 2101 bis 2300 kg CHF 600; 2301 bis 2400 kg CHF 800; 2401 bis 2500 kg CHF 1’100; 2501 bis 2600 kg CHF 1’200; über 2600 kg CHF 1’400. Einen CO2-Zuschlag zahlen Elektroautos nicht. Die Regel ist nicht befristet. Der 50-%-Bonus für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge gilt seit 2025 nur für Lieferwagen, Lastwagen und Motorräder, nicht für Personenwagen. Übergangsregel: Für Personenwagen, die zuletzt vor dem 1.1.2025 immatrikuliert wurden, darf die Steuer 2025 bis 2027 höchstens 200 % der nach altem System berechneten Steuer betragen.
Plug-in-Hybride gelten als «thermiques (y compris les hybrides)» und zahlen CHF 120 plus CO2-Zuschlag nach dem homologierten CO2-Wert (bis 120 g/km: CHF 0.25 pro g/km). Ein Gewichtszuschlag fällt nicht an. Wegen ihrer tiefen Normwerte zahlen sie deshalb oft weniger als ein schweres Elektroauto; diese Ungleichbehandlung ist Gegenstand der im September 2026 überwiesenen Motion.
Am 3. September 2026 hat der Grosse Rat eine Motion angenommen, die vom Staatsrat einen Gesetzesentwurf verlangt: Schwelleneffekte glätten, die tiefe Besteuerung der Hybride korrigieren und die Übergangsobergrenze (höchstens doppelte Steuer) um ein Jahr bis 2028 verlängern. Staatsrat Pierre Maudet hat einen Entwurf bis Ende 2026 angekündigt. Zudem hat das Verwaltungsgericht erster Instanz (TAPI) im Juni 2026 die Berechnung des CO2-Zuschlags beanstandet; der Kanton hat Beschwerde eingereicht. Beides betrifft direkt nur Verbrenner und Hybride. Ab 2027 gilt zusätzlich ein Zuschlag von CHF 200 für Verbrenner mit Abgasnorm vor Euro 3.
Reines Elektroauto mit Leergewicht zwischen 1751 und 1900 kg (Personenwagen, Steuerjahr 2025/2026): CHF 120 Grundsteuer + CHF 200 Gewichtszuschlag gemäss Tarif in Art. 415 LCP: CHF 320 pro Jahr (Quelle)
Die Motion vom September 2026 und die TAPI-Beschwerde sind bisher nur über Medienberichte (LFM) belegt. Ob Plug-in-Hybride konkret weniger zahlen als Elektroautos, hängt vom Modell ab; die Aussage stützt sich auf den Gesetzestarif und die Begründung der Motion.
Wie viel du mit einem Elektroauto insgesamt sparst, rechnet der Auto-Check mit deinen eigenen Annahmen durch.
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.