Was Elektroautos im Kanton Glarus an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
Bis Ende 2026 zahlen reine Elektroautos in Glarus keine Verkehrssteuer, Verbrenner zahlen nach Hubraum. Ab dem vorgesehenen 1. Januar 2027 gilt ein neues Gesetz: Alle Personenwagen werden nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert, Elektroautos erhalten bis Ende 2030 25 % Rabatt. Ein Tesla Model 3 kostet laut Memorial dann CHF 354 statt bisher CHF 0.
Bis Ende 2026: Hubraum (Personenwagen bis 900 ccm CHF 220, von 901 bis 2700 ccm CHF 17 je angeschnittene 100 ccm, ab 2701 ccm CHF 19 je angeschnittene 100 ccm), mit Bonus-Malus nach Energieetikette. Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes (vorgesehen 1. Januar 2027): Gesamtgewicht und Leistung, CHF 0.131 pro kg plus CHF 0.93 pro kW (Art. 17 StrVAG).
Nach geltendem Recht sind Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb für die ganze Immatrikulationsdauer von der Verkehrssteuer befreit. Rechtsgrundlage ist Art. 8a Abs. 2 EG SVG mit der Verkehrssteuernrabattverordnung (Merkblatt des Strassenverkehrsamts, Memorial 2026). Die Landsgemeinde hat am 3. Mai 2026 das neue Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (StrVAG) unverändert angenommen. Damit fällt die Befreiung weg. Die Steuer bemisst sich nach Gesamtgewicht (CHF 0.131 pro kg) und Leistung (CHF 0.93 pro kW). Für das antriebsbedingte Mehrgewicht und die Mehrleistung kann der Regierungsrat je einen Abzug von höchstens 30 % gewähren (Art. 16 Abs. 4). Laut Memorial sind für BEV und Brennstoffzellenfahrzeuge 20 % beim Gewicht und 30 % bei der Leistung vorgesehen. Zusätzlich erhalten emissionsfrei angetriebene Motorfahrzeuge bis zum 31. Dezember 2030 eine Ermässigung von 25 % auf die allgemeine Verkehrssteuer (Art. 28).
Bis Ende 2026 werden Plug-in-Hybride nur nach dem Hubraum des Verbrennungsmotors besteuert. Wie alle Personenwagen erhalten sie bei Energieetikette A (100 %) oder B (75 %) im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und in den zwei folgenden Kalenderjahren einen Bonus; bei F und G gilt ein Malus von 20 bzw. 30 %. Ab dem neuen Gesetz werden sie nach Gewicht und Leistung besteuert, mit einem technischen Abzug (laut Memorial vorgesehen: 10 % beim Gewicht, 15 % bei der Leistung). Der Rabatt von 25 % gilt nur für emissionsfreie Fahrzeuge, also nicht für Plug-in-Hybride.
Die Landsgemeinde hat das Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (StrVAG) am 3. Mai 2026 unverändert angenommen. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt der Regierungsrat; vorgesehen ist der 1. Januar 2027. Dann fallen die Steuerbefreiung für Elektroautos und das Bonus-Malus-System nach Energieetikette weg. Personenwagen werden nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert, mit technischem Ausgleich für elektrische Antriebe und 25 % Rabatt für emissionsfreie Fahrzeuge bis 31. Dezember 2030. Die Tarife werden künftig der Teuerung angepasst, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise um 5 Prozentpunkte verändert (Art. 12 Abs. 3).
Tesla Model 3 (Modellbeispiel aus Tabelle 2 des Memorials; Gewicht und Leistung dort nicht angegeben): heute CHF 0; neues Recht CHF 472 ohne Rabatt bzw. CHF 354 mit 25 % Rabatt (2027–2030): CHF 354 pro Jahr (Quelle)
Ein formeller Beschluss des Regierungsrats zum Inkrafttreten am 1. Januar 2027 liegt noch nicht vor: Das Datum ist im Memorial nur "vorgesehen", und in der Gesetzessammlung war bis Oktober 2026 keine künftige Fassung publiziert. Die Ausführungsverordnung mit den konkreten Abzügen ist noch nicht veröffentlicht. Das Memorial nennt 20 % Gewicht und 30 % Leistung für BEV, in der Landratsdebatte (Memorial Ziff. 11.3) heisst es aber, der Regierungsrat plane "einen technischen Ausgleich von 25 Prozent". Die Beispielbeträge beruhen auf den Modellannahmen des Memorials (Tabelle 2).
Wie viel du mit einem Elektroauto insgesamt sparst, rechnet der Auto-Check mit deinen eigenen Annahmen durch.
Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.