Was Elektroautos im Kanton Thurgau an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
Im Thurgau wird die Steuer nach Hubraum berechnet, daher zahlen Elektroautos nur den tiefsten Grundansatz von CHF 96 pro Jahr. Mit Energieetikette A sind es im Zulassungsjahr und den vier Folgejahren sogar nur CHF 48. Verbrenner zahlen je nach Hubraum deutlich mehr. Der Grosse Rat hat im September 2026 eine Umstellung auf objektive Kriterien wie Gewicht und Leistung verlangt, ein Datum dafür gibt es noch nicht.
Hubraum (§ 3 und § 7 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben, RB 741.1). Leichte Motorwagen: CHF 96 bis 450 cm³, plus CHF 24 für jede weiteren vollen oder angebrochenen 200 cm³. Die Steuer wird pro Tag der Verkehrszulassung berechnet. Dazu kommt ein Bonus/Malus nach Energieetikette bei der ersten Inverkehrsetzung: Kategorie A −50 %, B −25 % (Zulassungsjahr plus vier Jahre), Kategorien F und G +50 % für die ganze Immatrikulationsdauer.
Elektroautos haben keinen Hubraum und zahlen deshalb den tiefsten Ansatz für leichte Motorwagen von CHF 96 pro Jahr. Laut offizieller Tarifübersicht des Strassenverkehrsamts für Fahrzeuge mit Treibstoffart E gilt: Energieeffizienz-Kategorie A −50 % = CHF 48, Kategorie B −25 % = CHF 72, jeweils im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und in den vier folgenden Jahren. Kategorien C bis E zahlen CHF 96, F und G +50 % = CHF 144. Neu eingelöste leichte Motorwagen ohne Nachweis einer Energieeffizienz-Kategorie werden der Kategorie A zugeteilt. Der Bonus bleibt bei einem Halterwechsel bestehen. Eine Unterbrechung der Immatrikulation verlängert ihn nicht.
Plug-in-Hybride werden wie Verbrenner nach Hubraum besteuert (CHF 96 bis 450 cm³ plus CHF 24 je weitere 200 cm³). Sie erhalten den Bonus von 50 % bzw. 25 % für das Zulassungsjahr und vier Folgejahre nur, wenn sie in Energieeffizienz-Kategorie A oder B eingeteilt sind.
Am 16. September 2026 hat der Grosse Rat die Motion 24/MO 27/182 'Gleichbehandlung bei der Strassenverkehrssteuer' laut Medienberichten teilweise erheblich erklärt (104 zu 5 Stimmen): Die Steuer soll künftig nach objektiven Kriterien wie Gewicht, Leistung oder Fahrzeugalter statt nach Hubraum berechnet werden. Die geforderte Abschaffung von Bonus und Malus fand keine Mehrheit, der Bonus für effiziente Fahrzeuge bleibt also vorerst. Der Regierungsrat muss nun eine Gesetzesrevision ausarbeiten, ein Zeitplan ist nicht bekannt.
Elektro-Personenwagen (Treibstoffart E), Energieeffizienz-Kategorie A: CHF 48 pro Jahr im Zulassungsjahr und den vier Folgejahren, danach CHF 96: CHF 48 pro Jahr (Quelle)
Das Abstimmungsergebnis vom 16.9.2026 (teilweise Erheblicherklärung, 104:5) ist bisher nur über die Thurgauer Zeitung und eine Mitteilung der FDP-Fraktion belegt. Zeitplan und Inhalt der künftigen Gesetzesrevision sind offen.
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Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.