Was Elektroautos im Kanton Waadt an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
Neue reine Elektroautos, die seit dem 1. Januar 2024 erstmals in der Schweiz zugelassen werden, zahlen in den ersten 24 Monaten keine Steuer. Danach (und für ältere Elektroautos) wird die Steuer nach Gesamtgewicht (für Elektroautos um 25 % reduziert) und Leistung berechnet und anschliessend um 90 % gekürzt. Verbrenner zahlen den vollen Tarif, je nach CO2-Ausstoss mit Rabatt oder mit Zuschlag bis 50 %.
Kombination aus Gesamtgewicht und Leistung, danach Bonus/Malus nach CO2-Ausstoss. Personenwagen: CHF 0.15 pro kg bis 2500 kg, CHF 0.30 für jedes weitere kg; CHF 1.60 pro kW bis 100 kW, CHF 4 für jedes weitere kW. Rabatt von 90/75/60 % bzw. Zuschlag von 15/25/50 % je nach CO2-Wert (seit 2026).
Gemäss Art. 8 des Reglements zum Gesetz über die Fahrzeug- und Schiffssteuer (RTVB, BLV 741.11.1) sind neue leichte Personenwagen mit ausschliesslich elektrischem Antrieb, die ab dem 1. Januar 2024 erstmals immatrikuliert werden, während 24 Monaten ab der ersten Inverkehrsetzung in der Schweiz von der Steuer befreit. Danach, und für alle anderen Elektroautos, wird die Steuer nach Gewicht und Leistung berechnet, wobei das massgebende Gesamtgewicht bei rein elektrischen leichten Fahrzeugen um 25 % reduziert wird. Auf den so berechneten Betrag gibt es 90 % Rabatt: Das ist die höchste Stufe der CO2-Rabattskala (weniger als 118 g CO2/km nach WLTP bzw. weniger als 95 g nach NEDC), die ein Elektroauto mit 0 g immer erreicht. Der Rabatt ist nicht befristet. Gesetz und Reglement gelten seit 1. Januar 2024.
Keine eigene Regel für Plug-in-Hybride. Sie fallen unter die allgemeine CO2-Skala für leichte Fahrzeuge (Art. 9 RTVB): ab Erstzulassung 2021 (WLTP) 90 % Rabatt unter 118 g/km, 75 % bei 118 bis 124 g, 60 % bei 125 bis 148 g. Die 24-monatige Befreiung und die 25-%-Gewichtsreduktion gelten nur für rein elektrische Fahrzeuge.
Seit 1. Januar 2026 gelten höhere CO2-Zuschläge für Verbrenner (15/25/50 % statt 10/15/25 %), was Elektroautos nicht betrifft. Der Grosse Rat hat am 13. Januar 2026 mit 72 zu 70 Stimmen die Motion 25_MOT_69 überwiesen, die den Zuschlag wieder auf höchstens 25 % begrenzen will; dafür ist eine Gesetzesänderung nötig, frühestens wirksam für 2027. Für Elektroautos ist keine Änderung beschlossen.
Nicht bestätigt ist die gesetzliche Grundlage der 25-%-Gewichtsreduktion (LTVB, BLV 741.11); sie stützt sich auf die offizielle Kantonsseite. Der Stand der Umsetzung der Motion 25_MOT_69 nach Januar 2026 ist offen.
Wie viel du mit einem Elektroauto insgesamt sparst, rechnet der Auto-Check mit deinen eigenen Annahmen durch.
Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.