Die Motorfahrzeugsteuer ist reine Kantonssache, nicht national geregelt. Die Unterschiede sind entsprechend gross, und einige Kantone bauen die Vorteile gerade um.
Wichtig zur Einordnung: Diese kantonale Motorfahrzeugsteuer hat nichts mit der eidgenössischen Automobilsteuer zu tun, jener Einfuhrsteuer des Bundes, deren EV-Befreiung per 1.1.2024 weggefallen ist. Hier geht es ausschliesslich um die jährliche kantonale Steuer, die du als Halter:in zahlst.
Die Kurzfassung pro Kanton. Ein Klick auf den Kanton führt zu den Details mit Quellen.
| Kanton | Elektroautos |
|---|---|
| Zürich | 100 % befreit, unbefristet |
| Bern | Dauerhaft halber Tarif, zusätzlich 60 % Rabatt für 4 Jahre |
| Luzern | Dauerhaft 20 % Abzug; 80 % Bonus für 5 Jahre (Energieetikette A/B) |
| Uri | Dauerhaft ein Drittel weniger (Steuer auf zwei Drittel ermässigt) |
| Schwyz | Keine Ermässigung |
| Obwalden | Pauschal CHF 125 pro Jahr, unbefristet |
| Nidwalden | 75 % ermässigt (unbefristet); bei bester Effizienzkategorie 36 Monate ganz befreit |
| Glarus | 100 % befreit bis Ende 2026; ab 2027 voraussichtlich steuerpflichtig mit 25 % Rabatt bis 31.12.2030 |
| Zug | 50 % ermässigt bis Ende 2026; ab 2027 Ausgleichsfaktoren statt Rabatt (Besitzstand für bestehende Fahrzeuge) |
| Freiburg | 30 % ermässigt, unbefristet (plus 30 % bei Energieetikette A); geplant 50 % ab frühestens 2028 |
| Solothurn | Heute 100 % befreit; neues Gesetz ab 1.1.2027 geplant |
| Basel-Stadt | 50 % Rabatt (nur Gewichtsanteil), solange E-Anteil unter 5 %; Ende möglich |
| Basel-Landschaft | CHF 300 Ermässigung pro Jahr, für 4 Jahre ab 1. Inverkehrsetzung |
| Schaffhausen | Keine Ermässigung, eigener Tarif nach kW |
| Appenzell Ausserrhoden | Keine Ermässigung, gleicher Gewichtstarif wie Verbrenner |
| Appenzell Innerrhoden | Keine Ermässigung, Besteuerung nach Gesamtgewicht wie alle Personenwagen |
| St. Gallen | 50 % Bonus (Etikette A) bzw. 25 % (B) für 4 Jahre, danach volle Steuer |
| Graubünden | 2026: 80 % Ermässigung; ab 2027 tiefere Rabatte (Höhe noch nicht gesichert) |
| Aargau | Abzug 20 % am Gewicht und 30 % an der Leistung, unbefristet |
| Thurgau | Grundansatz CHF 96; mit Etikette A 50 % Bonus (CHF 48) für Zulassungsjahr plus 4 Jahre |
| Tessin | Kein Rabatt, tiefer Leistungsfaktor (0,2 statt 2,4/2,5), unbefristet |
| Waadt | 24 Monate befreit (Neuwagen ab 2024), danach 90 % Rabatt, unbefristet |
| Wallis | Kein Rabatt, eigener kW-Tarif (CHF 90 + CHF 15 pro 30 kW), unbefristet |
| Neuenburg | Nur fixer Grundbetrag von CHF 250, unbefristet |
| Genf | Kein Rabatt, eigener Tarif: CHF 120 + Gewichtszuschlag CHF 0 bis CHF 1’400, unbefristet |
| Jura | 20 % Rabatt, befristet bis 30.6.2027 |
Jeder Kanton hat eine eigene Seite mit der genauen Regel, dem Berechnungsmodell, bevorstehenden Änderungen und den Quellen. Rabatte werden unterschiedlich gewährt: als Prozentabzug, als befristete Befreiung, als Abzug in der Berechnungsformel oder als eigener Tarif. Ein Rabatt von 50 % in einem Kanton ist deshalb nicht direkt mit 50 % in einem anderen vergleichbar, weil die Ausgangssteuer verschieden hoch ist.
Mehrere Kantone bauen ihre Vorteile für Elektroautos um oder ab, weil mit wachsendem Bestand die Steuereinnahmen sinken. Für 2027 sind in einigen Kantonen neue Berechnungsmodelle beschlossen oder geplant. Die Richtung geht weg von der Antriebsart hin zu Gewicht, Leistung oder CO₂. Prüfe deshalb vor dem Kauf die Kantonsseite und frage im Zweifel beim Strassenverkehrsamt nach.
Dies ist keine Steuerberatung. Die Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen, offiziellen kantonalen Quellen, können sich aber ändern. Bestätige die aktuellen Regeln vor einem Fahrzeugkauf direkt beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt oder Steueramt.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.