Was Elektroautos im Kanton Basel-Stadt an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
In Basel-Stadt zahlen Personenwagen CHF 1.25 pro 10 kg Leergewicht plus CHF 1.60 pro g CO2/km; Elektroautos zahlen damit nur den Gewichtsanteil. Zusätzlich erhalten sie 50 % Rabatt, solange ihr Marktanteil unter 5 % liegt (höchstens zehn Jahre ab 2018). Diese Schwelle wurde laut einer Motion im Grossen Rat Ende 2025 überschritten, der Rabatt könnte deshalb Ende 2026 auslaufen. Ein Ablaufdatum ist nicht amtlich bestätigt.
Personenwagen: Leergewicht (CHF 1.25 pro 10 kg) plus CO2-Emissionen (CHF 1.60 pro g CO2/km), seit 1. Januar 2018. Fehlt bei Verbrennern der CO2-Wert, gilt gemäss Motorfahrzeugkontrolle ein Ersatzwert von 250 % des Leergewichts. Andere Kategorien (z. B. Motorräder, Wohnmotorwagen) weiterhin nach Hubraum bzw. eigenen Tarifen.
Da Elektroautos keine CO2-Emissionen aufweisen, werden sie nur nach Leergewicht besteuert. § 3 Abs. 9 des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge (SG 650.500) gewährt elektrisch betriebenen Personenwagen ohne Verbrennungsmotor zusätzlich einen Steuerrabatt von 50 %, solange der Marktanteil dieser Fahrzeuge weniger als 5 % beträgt. Der Rabatt gilt erstmals für das Steuerjahr 2018 und wird höchstens zehn Jahre ausgerichtet. Gemäss der Motion Bolz vom 3. Juni 2026 lag der Anteil reiner Elektroautos Ende 2025 bei rund 5,4 %, womit der Rabatt Ende 2026 auslaufen müsste. Die Seite der Motorfahrzeugkontrolle (Stand 30.9.2026) nennt den Rabatt weiterhin mit der 5-%-Bedingung. Für elektrische Wohnmobile gibt es keine Ermässigung.
Kein Rabatt: Der 50-%-Rabatt gilt nur für Personenwagen ohne Verbrennungsmotor. Plug-in-Hybride zahlen Leergewicht- und CO2-Anteil gemäss ihrem CO2-Wert.
Der 50-%-Rabatt läuft aus (5-%-Schwelle Ende 2025 überschritten; gesetzliche Höchstdauer zehn Jahre ab 2018). Motion Leoni Bolz und Konsorten «Überbrückungsregelung bei der Besteuerung von Motorfahrzeugen» (26.5185, eingereicht 3.6.2026, traktandiert im Grossen Rat am 9.9.2026) verlangt die Weiterführung des Rabatts bis zur Gesamtrevision der Motorfahrzeugsteuer (Motion 23.5581), die laut Motionstext frühestens 2030 in Kraft tritt. Ausgang offen.
Nicht durch eine Regierungs- oder Behördenquelle bestätigt ist, ab wann der Rabatt tatsächlich entfällt (Motionstext: Ende 2026; Medien nannten teils schon 2025). Ein Entscheid des Grossen Rats zur Motion Bolz (9.9.2026) ist nicht bekannt.
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Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.