Was Elektroautos im Kanton Solothurn an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
Reine Elektroautos sind in Solothurn heute vollständig von der Motorfahrzeugsteuer befreit, Verbrenner zahlen nach Hubraum. Der Kantonsrat hat am 6. Mai 2026 ein neues Gesetz beschlossen, das ab dem 1. Januar 2027 gelten soll: Elektroautos würden dann nur noch nach Gesamtgewicht besteuert (Regierungsentwurf: CHF 0.10 pro kg), Verbrenner zusätzlich nach Leistung.
Heute: Personenwagen werden nach Hubraum besteuert. Neues Gesetz (geplant ab 1.1.2027): Personenwagen mit Verbrennungsmotor nach Gesamtgewicht (CHF 0.10 pro kg) und Leistung (CHF 1.15 pro kW), Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb nur nach Gesamtgewicht (Ansätze gemäss Botschaft des Regierungsrats vom 16.12.2025).
Nach geltendem Recht (§ 19ter der Verordnung über den Strassenverkehr) sind Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb seit 1990 von der Verkehrssteuer befreit; die Motorfahrzeugkontrolle bestätigt dies auf ihrer Website. Mit der Totalrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeug- und Schiffssteuer wird die Befreiung aufgehoben. Fahrzeuge mit emissionsfreiem Antrieb (gemäss Art. 9a VTS, also Batterie- und Wasserstoffantrieb) werden künftig nur nach Gesamtgewicht besteuert, die Leistung wird mit CHF 0 bepreist. Laut Regierungsrat sind sie damit immer günstiger als vergleichbare Verbrenner. Für Busse, Lieferwagen, Lastwagen und Schiffe mit emissionsfreiem Antrieb gilt ein Rabatt von 20 %. Befristete Rabatte oder ein Bonus-Malus-System sind nicht vorgesehen.
Heute keine Befreiung (die Befreiung gilt nur für Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb), Besteuerung nach Hubraum. Nach neuem Gesetz werden Hybridfahrzeuge wie Verbrenner besteuert: nach Gesamtgewicht und Leistung des Verbrennungsmotors.
Totalrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeug- und Schiffssteuer: Botschaft des Regierungsrats vom 16.12.2025, vom Kantonsrat am 6. Mai 2026 beschlossen (Antrag der Grünen auf fünf Jahre Aufschub für E-Autos abgelehnt). Der Regierungsrat hat am 22.9.2026 die zugehörige Strassenverkehrsamtsverordnung (SVAV) beschlossen. Inkrafttreten geplant per 1. Januar 2027; damit würde die Steuerbefreiung für Elektroautos enden.
Tesla Model Y, Gesamtgewicht 2'456 kg, nach neuem Gesetz ab 2027 (Vergleichstabelle in der Botschaft des Regierungsrats; 2026 noch steuerfrei): CHF 246 pro Jahr (Quelle)
Der Beschluss des Kantonsrats vom 6.5.2026 ist nur über Medien und den Session-Newsletter belegt; die definitiven Steuersätze (CHF 0.10 pro kg und CHF 1.15 pro kW stammen aus dem Regierungsentwurf) und das Abstimmungsresultat sind nicht bestätigt. Offen ist, ob das fakultative oder das obligatorische Referendum gilt (abhängig vom Zweidrittelmehr) und ob der Regierungsrat das Inkrafttreten per 1.1.2027 formell festgesetzt hat. Das Beispiel (CHF 245.60) beruht auf dem Regierungsentwurf.
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Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.