Was Elektroautos im Kanton St. Gallen an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
Seit 1. Januar 2026 sind Elektroautos in St. Gallen nicht mehr steuerbefreit: Alle Personenwagen zahlen nach Gesamtgewicht und Leistung. Elektroautos der Energieetikette A erhalten in den ersten vier Jahren 50 % Bonus (Kategorie B: 25 %), danach zahlen sie gleich viel wie ein Verbrenner mit gleichem Gewicht und gleicher Leistung. Weil viele Elektroautos schwerer und leistungsstärker sind, kann die Steuer höher ausfallen als beim Verbrenner. Der Kantonsrat hat deshalb Korrekturen verlangt.
Seit 1.1.2026 Gesamtgewicht und Leistung (technologieneutral): einfache Steuer CHF 182 je 1'000 kg Gesamtgewicht (Fahrzeugausweis Ziffer 33) plus CHF 1.27 je kW Leistung (Ziffer 76), Preisstand 1.1.2026. Darauf kommt der Motorfahrzeug-Steuerfuss (90 bis 110 % der einfachen Steuer, jährlich vom Kantonsrat festgelegt) und ein Bonus/Malus nach Energieeffizienz-Kategorie: Malus +12,5 % für Kategorie F, +25 % für Kategorie G, für Fahrzeuge ohne Etikette und für Erstzulassungen vor dem 1.10.2002, jeweils unbefristet.
Die frühere Sonderregelung für Elektrofahrzeuge wurde mit dem IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (vom Kantonsrat in der Wintersession 2024 beschlossen) auf den 1. Januar 2026 aufgehoben. Seither werden Elektroautos wie alle Personenwagen nach Gewicht und Leistung besteuert. Gehört ein Personenwagen bei der ersten Inverkehrsetzung zur besten Energieeffizienz-Kategorie (A), wird die einfache Steuer im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und in den drei folgenden Jahren um 50 % reduziert, bei Kategorie B um 25 %. Bei Fahrzeugen, die zuerst in einem anderen Kanton oder im Ausland zugelassen wurden, gilt der Bonus für den Rest dieser Frist. Danach gibt es keine Ermässigung mehr. Weil die Leistung mitzählt und Elektroautos oft schwerer sind, kann ein Elektroauto mehr zahlen als ein vergleichbarer Verbrenner.
Keine eigene Regel: Plug-in-Hybride werden nach Gewicht und Leistung besteuert und erhalten den Bonus nur, wenn sie in Energieeffizienz-Kategorie A oder B eingeteilt sind, mit denselben Prozentsätzen und derselben Dauer wie Elektroautos.
Am 10. Juni 2026 hat der Kantonsrat laut Medienberichten zwei Motionen gutgeheissen: Die eine verlangt, die Technologieneutralität konsequent umzusetzen und Fehlanreize zulasten der Elektroautos im bestehenden System zu korrigieren, die andere will die Leistungskomponente abschaffen. Für das Budgetjahr 2027 beantragt die Regierung eine Senkung des Motorfahrzeug-Steuerfusses, um die 2026 entstandenen Mehrkosten der Fahrzeughalter auszugleichen (Medienmitteilung September 2026). Eine konkrete Gesetzes- oder Verordnungsänderung für Elektroautos war Anfang Oktober 2026 noch nicht beschlossen.
Die Beschlüsse des Kantonsrats vom 10.6.2026 zu den beiden Motionen sind nur aus Medienberichten belegt (linth24, stgallen24, nau.ch). Offen sind der Steuerfuss für 2026 und die Höhe der beantragten Senkung für 2027. Nicht bestätigt ist, ob vor 2026 zugelassene Elektroautos Restansprüche aus der alten Regelung behalten. Ebenfalls nicht geklärt ist, welcher Leistungswert (Nenn- oder Spitzenleistung) für Elektroautos in Ziffer 76 steht; Medien kritisieren die Verwendung der Spitzenleistung.
Wie viel du mit einem Elektroauto insgesamt sparst, rechnet der Auto-Check mit deinen eigenen Annahmen durch.
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.