Was Elektroautos im Kanton Wallis an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
Im Wallis gibt es für Elektroautos keine Befreiung und keinen Rabatt, sondern einen eigenen Tarif nach Leistung: CHF 90 bis 10 kW plus CHF 15 pro angefangene 30 kW. Verbrenner und Hybride zahlen nach Hubraum. Laut Regierung zahlen Elektroautos damit im Schnitt rund 23 % weniger als vergleichbare Verbrenner, sehr starke Modelle können aber mehr zahlen.
Hubraum für Verbrenner und Hybride (z. B. CHF 145 bis 1000 cm3, danach Zuschläge von CHF 11.50 pro 100 cm3). Für Elektrofahrzeuge Leistung in kW (Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge, SGS 641.5, Art. 5).
Gemäss Art. 5 Abs. 1 Bst. f Ziff. 3 des Walliser Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge zahlen Elektroautos CHF 90 bis 10 kW plus CHF 15 für jede volle oder angefangene Tranche von 30 kW darüber. Bis Ende 2024 galten CHF 23 pro 30 kW und eine Obergrenze von CHF 160. Der Grosse Rat hat am 14. November 2024 die Obergrenze aufgehoben und den Zuschlag auf CHF 15 gesenkt, in Kraft seit 1. Januar 2025. Laut Botschaft des Staatsrats zahlen Elektroautos damit im Durchschnitt rund 23 % weniger als vergleichbare Verbrenner; einzelne sehr leistungsstarke Modelle können mehr zahlen. Das Gesetz erlaubt dem Staatsrat, besonders umweltfreundliche Fahrzeuge befristet zu befreien (Art. 3 Abs. 4), eine aktuell gültige Befreiung für Elektroautos ist jedoch nicht bekannt.
Hybridfahrzeuge (inklusive Plug-in-Hybride) werden wie Verbrenner nach Hubraum besteuert (Art. 5 Abs. 1 Bst. f Ziff. 4). Es gibt keine Ermässigung.
Laut Botschaft des Staatsrats (November 2024) wurde die Änderung als Dekret beschlossen, das höchstens fünf Jahre gilt. In dieser Zeit muss eine ordentliche Gesetzesrevision folgen, die den Hubraum als Berechnungsgrundlage ersetzen soll. Ein konkreter Entwurf oder Termin ist nicht bekannt.
Dass der am 14.11.2024 beschlossene Erlass ein befristetes Dekret (max. 5 Jahre) ist, stützt sich auf die Botschaft des Staatsrats und nicht auf den verabschiedeten Text; das Enddatum ist deshalb nicht bestätigt. Eine aktuelle Befreiungsverordnung nach Art. 3 Abs. 4 ist nicht bekannt, aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Wie viel du mit einem Elektroauto insgesamt sparst, rechnet der Auto-Check mit deinen eigenen Annahmen durch.
Stand: Januar 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.