Was Elektroautos im Kanton Zürich an Motorfahrzeugsteuer bezahlen, wie die Steuer berechnet wird und was sich ändert.
Reine Elektroautos (und Wasserstoff-Brennstoffzellenautos) zahlen im Kanton Zürich keine Verkehrsabgabe, ohne zeitliche Befristung. Verbrenner und Hybride zahlen nach Hubraum und Gesamtgewicht. Der Kantonsrat hat 2025 eine parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt, die künftig auch für E-Autos eine gewichtsabhängige Abgabe will; beschlossen ist noch nichts.
Personenwagen bis 3,5 t: Summe aus einem Betrag nach Hubraum (Fahrzeugausweis Feld 37; ab CHF 69 bis 1200 cm³) und einem Betrag nach Gesamtgewicht (Feld 33; ab CHF 50 bis 1200 kg).
Für Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb ist keine Verkehrsabgabe geschuldet; dasselbe gilt für Fahrzeuge mit Brennstoffzellen-Antrieb (Wasserstoff). Die Befreiung ist auf der Seite des Strassenverkehrsamts nicht befristet und an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Rechtsgrundlage sind das Verkehrsabgabengesetz (VAG) und die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).
Plug-in-Hybride und andere Hybride sind nicht befreit und zahlen die Abgabe nach Hubraum und Gesamtgewicht. Erfüllt ein Fahrzeug die Energieeffizienz-Kategorie A oder B und stösst es höchstens 130 g CO2/km aus, gibt es einen Rabatt von 80 % (Kategorie A) bzw. 50 % (Kategorie B) für das Jahr der ersten Inverkehrsetzung und die drei folgenden Jahre. Das gilt für alle Antriebsarten, also auch für Plug-in-Hybride, sofern sie die Kriterien erfüllen.
Am 30. Juni 2025 hat der Kantonsrat eine parlamentarische Initiative von Marc Bourgeois (FDP), mitunterzeichnet von SVP und Mitte, mit 119 Stimmen vorläufig unterstützt (60 wären nötig gewesen). Sie verlangt, dass auch Halter von Elektrofahrzeugen eine Verkehrsabgabe zahlen, voraussichtlich nach Gewicht. Eine Kommission muss nun eine Vorlage ausarbeiten, danach entscheidet der Kantonsrat erneut. Bis zu einer Gesetzesänderung gilt die Befreiung unverändert; ein Inkrafttretensdatum gibt es nicht.
Any fully electric passenger car (exclusively electric drive), regardless of weight: CHF 0 pro Jahr (Quelle)
Offen ist, wie weit die Kommission die parlamentarische Initiative zur Abgabe für Elektroautos inzwischen beraten hat. Der Stand der Initiative (vorläufige Unterstützung am 30. Juni 2025 mit 119 Stimmen) beruht auf Medienberichten (SDA/swissinfo).
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Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Massgebend sind die Steuerrechnung und die Auskunft des kantonalen Strassenverkehrsamts.